Fokus Arbeitslosenversicherung
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Ab dem 1. Januar 2021 können frisch gebackene Väter bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Finanziert wird dieser wie auch der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Im Artikel «Das EO-Gesetz macht Furore» im Fokus Familienzeit ist von der Anspruchsberechtigung bis zur Koordination mit anderen Sozialversicherungen alles rund um die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung ausführlich beschrieben.
Nur weil der Vaterschaftsurlaub nun gesetzlich geregelt ist, sind die Arbeitgebenden allerdings nicht aus dem Schneider. Sie müssen nun sicherstellen, dass ihre Personalreglemente nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen. Zudem können sie sich auch überlegen, ob sie ihren Angestellten Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus gewähren wollen. (gg)
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Künftig soll der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub im Sinne eines Elternschaftsurlaubs für alle Eltern - und damit auch für Frauenpaare - gelten. Der Bund passt nach dem Ja zur «Ehe für alle» die entsprechenden Weisungen an.
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