
Getrennte Wege
Nach einer Scheidung gilt es auch die Ansprüche in den Sozialversicherungen zu klären und geltend zu machen. Insbesondere in der Altersvorsorge findet ein Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten statt.
Am 27. September 2020 stimmten die Schweizerinnen und Schweizer der Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60.3% Ja-Stimmen deutlich zu. Am wuchtigsten verwarfen die Stimmberechtigten in Kanton Appenzell Innerrhoden mit 65.3% Nein-Stimmen die Vorlage. Die Änderung des Bundesgesetzes hat aber auch Auswirkungen auf das Personalrecht von Appenzell Innerrhoden. Die Standeskommission (Regierung) legte dem Grossen Rat die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von zwei Wochen vor.
Analog zum Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschaftsurlaub voll entschädigt werden. Eine finanzielle Schlechterstellung der Väter wäre unter dem Aspekt der Gleichbehandlung nicht haltbar, schreibt die Standeskommission. Die Kommission für Wirtschaft (WiKo) beantragte, die Entschädigung beim Vaterschaftsurlaub grundsätzlich auf 80% des üblichen Lohns - maximal 196 Franken pro Tag - zu begrenzen. Dies bedeutet, dass Väter mit einem Einkommen ab 88200 Franken weniger als 80% erhalten. Beim Mutterschaftsurlaub soll die Entschädigung weiterhin dem bisherigen vollen Lohn entsprechen.
Appenzell Innerrhoden solle für einmal vorangehen und nicht wie beim Frauenstimmrecht hinten anstehen, sagte ein Grossrat. Die WiKo meine es gut mit dem Kanton, aber nicht mit den kantonalen Angestellten, sagte eine Grossrätin. Argumentiert wurde auch mit dem Fachkräftemangel im Kanton.
Der Rat sprach sich mit 25 zu 19 Stimmen für den Antrag der Standeskommission aus. Der Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Bisher war der Vaterschaftsurlaub von einer Woche in Appenzell Innerrhoden zu 100 Prozent durch den Kanton bezahlt worden. Neu ersetzt die Ausgleichskasse gemäss Erwerbsersatzgesetz (EO) 80% des Lohns. Somit muss der Kanton mit der neuen Regelung lediglich für zwei Wochen 20% des Lohns selber tragen. (sda/gg)
Der Vaterschaftsurlaub - und weitere Sozialversicherungen - sind Thema im Fokus Familienzeit.
Nach einer Scheidung gilt es auch die Ansprüche in den Sozialversicherungen zu klären und geltend zu machen. Insbesondere in der Altersvorsorge findet ein Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten statt.
Sowohl die Ehe als auch das Konkubinat haben in den Sozialversicherungen ihre Vorzüge. Diese abzuwägen, kann den Entscheid, ob geheiratet werden soll oder nicht, beeinflussen. Für junge Familiengründer mögen Fragen der AHV fern liegen. Sich mit dieser Thematik zu befassen, ist immer empfehlenswert – egal ob man sich jung, spät oder gar nicht mehr traut.
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