
AHV 21 und Arbeitsvertrag
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Einnahmen und Ausgaben dürften bei der AHV trotz der Reform AHV 21 aus dem Lot geraten. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der UBS. Denn einer steigenden Lebenserwartung stehen wegen einer tiefen Geburtenrate immer weniger Beitragszahler gegenüber.
Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet zur Frage, mit welchen Mitteln dafür gesorgt werden könnte, dass Personen nach Erreichen des Regelrentenalters vermehrt erwerbstätig bleiben. Er kommt zum Schluss, dass in der AHV und teilweise auch in der beruflichen Vorsorge die wirksamsten Massnahmen mit der Reform AHV 21 bereits umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
Per 1. Januar 2024 soll die AHV-Reform in Kraft treten. Gleichzeitig steigt der Normalsteuersatz der Mehrwertsteuer von 7.7 auf 8.1%. Der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung werden um je 0.1 Prozentpunkte angehoben. Was ist seitens der AHV bereits bekannt?
Die AHV 21 tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Somit bleibt den Unternehmen rund ein Jahr Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Eine Checkliste mit den wichtigsten Vorbereitungen, die die Unternehmen insbesondere im HR und im Payroll treffen sollten.
Mit der Revision AHV 21 ergeben sich für die Mitarbeitenden einige Änderungen: Alle Erwerbstätigen erhalten umfassendere Wahlmöglichkeiten zu Umfang und Zeitpunkt der Pensionierung. Für Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter. Was müssen Mitarbeitende sonst noch wissen, und wie können Unternehmen dieses Wissen vermitteln?
Folgen der AHV-Reform für die Pensionskassen.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Das Handout fasst zusammen, was Unternehmen und Berufstätige über die AHV 21 wissen müssen.
Die AHV 21 wurde vom Volk knapp angenommen, das Frauenrentenalter wird nun an jenes der Männer angeglichen. Nun gilt es, weiter an der Gleichstellung zu arbeiten. Dabei sind auch die Unternehmen gefordert.
Das Ja zur AHV-Reform ist mit 50.6% knapp ausgefallen. Deutlicher war das Ja zur Geldspritze aus der Mehrwertsteuer für die AHV.
Ein Frauenkomitee hat am Montag in Bern die AHV-Reform, über die am 25. September abgestimmt wird, als verfrüht und unfair kritisiert. Vor einer Erhöhung des Frauenrentenalters brauche es eine tatsächliche Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Der Fachkräftemangel hat sich in der Schweiz im Zuge der Coronakrise zugespitzt. Das spüren die Arbeitgeber an vorderster Front. Sie wollen das inländische Arbeitskräftepotenzial künftig besser nutzen, etwa jenes der Frauen oder der älteren Arbeitnehmenden.
Die Reform, über die am 25. September abgestimmt wird, hätte grosse Auswirkungen auf die AHV-Renten und die Pensionskasse. Eine Studie vom VZ Vermögens-Zentrum beleuchtet die wichtigsten Folgen.
Am 25. September entscheiden die Stimmenden an der Urne, ob das Frauenrentenalter und die Mehrwertsteuer erhöht werden. Sozialminister Alain Berset sprach zum Start der Ja-Kampagne des Bundes von einer nötigen und auch dringenden Vorlage.
Das Referendumsbündnis gegen die AHV-Reform hat 151782 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Für das Bündnis ist eine Verschlechterung der Rentensituation bei den Frauen nicht akzeptabel.
Die Mitglieder des Frauendachverbands Alliance F haben Stimmfreigabe bei der Abstimmung über die AHV-Reform beschlossen. Die Sanierung der AHV sei zwar dringend nötig, problematisch sei jedoch die geschlechtsspezifische Rentenlücke.
Wegen der Veränderungen in der Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung wird die AHV zu einer immer grösseren Bürde für die junge Generation. Die Reform AHV 21 würde zwar Verbesserungen bringen, stellen die Ökonomen der UBS in einer neuen Studie fest. Gleichzeitig mahnen sie aber auch weitere Reformen der 1. Säule an.
Kommentar zum Referendum des linken Bündnisses gegen AHV 21.
Ein Bündnis gegen AHV 21 hat am Dienstag das Referendum gegen die Reform der Altersvorsorge eröffnet. Deren geplante Hauptmassnahme ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dagegen stemmen sich Gewerkschaften, Verbände, SP, Grüne und feministische Kollektive.
Travail Suisse hat wie angekündigt das Referendum gegen die AHV-Reform ergriffen. Der Verband kritisiert vor allem, dass die Stabilisierung der AHV «auf dem Buckel der Frauen» ausgetragen werde.
Das Parlament hat die Beratung über die AHV-Reform abgeschlossen. Für Frauen wird das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht. Zudem wird die Mehrwertsteuer angehoben. Mit dem Resultat sind linke Kreise aber nicht zufrieden. Sie haben das Referendum angekündigt.
National- und Ständerat ringen um die Frage, wie Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, abgegolten werden sollen. Der Ständerat hat den Vorschlag des Nationalrats grundsätzlich angenommen, ihn in den Details aber abgeändert.
Zwar steht schon fest, dass mit der neuen AHV-Reformvorlage das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird, aber Details der Vorlage sind noch offen. Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten bisherigen Beschlüssen und Differenzen der beiden Kammern.
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