Keine neuen Vorschriften gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse
Arztzeugnisse aus Gefälligkeit kommen selten vor. Der Bundesrat hält die aktuellen Gesetzesvorschriften darum für ausreichend. Er stützt sich in seiner Postulatsantwort auf eine Umfrage des Bundesamts für Gesundheit bei Versicherungsexperten, Berufsverbänden und Wirtschaft.