Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Schweizer Arbeitsmarkt unterscheidet bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften zwischen EU-/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen. Erstere profitieren von der Personenfreizügigkeit, für Letztere gelten strikte Zulassungsvoraussetzungen. Auch für Geflüchtete gibt es je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt.