
Bundesrat will keine Gebühr in Spitalnotaufnahmen
Der Bundesrat hat sich gegen eine Gebühr in Spitalnotaufnahmen ausgesprochen. Der Vorschlag ist gemäss der Regierung nicht oder nur beschränkt zielführend.
Der Bundesrat hat sich gegen eine Gebühr in Spitalnotaufnahmen ausgesprochen. Der Vorschlag ist gemäss der Regierung nicht oder nur beschränkt zielführend.
Sowohl akute Behandlungen als auch die Langzeitpflege erfolgen vermehrt ambulant. Doch auch in Zukunft wird es stationäre Angebote brauchen. Zu diesem Schluss kommen die Fachleute, die anlässlich des Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik über die Zukunft des Gesundheitswesens diskutierten.
Das Parlament baut die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um. Die Monismus-Vorlage, die eine Finanzierung aller Leistungen aus dem gleichen Topf vorsieht, ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Die Idee einer Art Busse für Personen, die ohne Anweisung einer Gesundheitsfachperson einen Spitalnotfall aufsuchen, hat eine weitere Hürde genommen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats ist auf einen Vorentwurf für ein Gesetzesprojekt eingetreten, der eine Erhöhung des Selbstbehalts um 50 Franken vorsieht.
Der Verwaltungsrat des Krankenkassenverbandes Santésuisse und die Mitglieder des Spitalverbandes H+ haben die Einführung ambulanter Pauschalen gutgeheissen. Mit diesem Entscheid würden sie den Willen von Parlament und Bundesrat umsetzen, teilten die Verbände mit.
Das Parlament will, dass Kranke, die bei Bagatellfällen eine Notfallstation im Spital aufsuchen, eine Notfallgebühr bezahlen müssen. Im Raum steht eine Gebühr von 50 Franken. Der Ständerat erteilte den Auftrag für eine Gesetzesvorlage.
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