Gericht stützt Kündigung wegen Armband am Zürcher Unispital
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Kündigung eines Mitarbeiters am Universitätsspital Zürich bestätigt, der ein religiöses Armband trotz Hygienevorschriften nicht ablegen wollte. Für das Gericht hat der Schutz der Patientensicherheit Vorrang vor der Religionsfreiheit.