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Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in ihrem Beruf nicht mehr verlieren, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht hat dies jüngst in einem Leiturteil bestätigt.
Vier Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Luzern schlagen nun eine Gesetzesänderung vor. Die Initiativen wurden von den beiden Staatspolitischen Kommissionen der Räte (SPK) deutlich begrüsst. Die Ständeratskommission schickt nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, bis zum 25. November 2022 dauern wird.
Die neuen Regeln sollen für Sitzungen des Parlaments auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten. Eine Kommissionsminderheit möchte diese Ausnahmeregelung für Rats- und Kommissionssitzungen einführen, an denen keine Stellvertretung vorgesehen ist. (sda)
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung auch bei Parlamentsarbeit