Während der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf von zuhause lebenden EL-Beziehenden bundesrechtlich festgelegt ist (Alleinstehende: 20670 Franken / Jahr, Ehepaare: 31005 Franken / Jahr), bestehen bei den Mietzinsmaxima, den Heimtaxen und den «Taschengeldregelungen» (Pauschalen für persönliche Ausgaben im Heim) kantonale und regionale Unterschiede.
Die Heimtaxen liegen je nach Kanton zwischen 140 und 280 Franken, das Taschengeld zwischen 240 und über 400 Franken. Eher «grosszügig» zeigen sich GE, VD oder BS. Tiefere Ansätze sind in der Zentralschweiz verbreitet.
Basel-Stadt passt EL-Pauschalbetrag für persönliche Ausgaben an