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Der Bundesrat beschliesst eine Verlängerung des Anspruchs auf Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende, die direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen sind, bis 16. September 2020. Auch die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.
Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen: Die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.
Ausserdem wird der Kreis der Berechtigten, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können, erweitert. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls. Weitere Informationen auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV. (he)
Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert