Der BVG-Mindestzinssatz steigt 2027 auf 2% | Penso
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Der BVG-Mindestzinssatz steigt 2027 auf 2%

Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als heute. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf ab 2027 um 0.75 Prozentpunkte auf 2% erhöht. Damit geht er weiter, als dies die BVG-Kommission vorgeschlagen hat.

04.11.2026
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iStock / fatido

Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat auf Basis der Empfehlung der BVG-Kommission fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1.25%. Die BVG-Kommission hatte eine Erhöhung auf 1.75% vorgeschlagen.

Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen sei sehr solide,
hiess es in der Mitteilung des Bundesrats. Das erlaube eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe.

Arbeitgeber- und Versicherungsverband brüskiert

Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) ist ein Sprung von 1.25 auf 2% – der grösste Anstieg in der Geschichte des BVG – fahrlässig. Das unsichere wirtschaftliche Umfeld und die Herausforderungen für BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen blieben beim Bundesratsentscheid unberücksichtigt. Aus Sicht des SAV wäre eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes oder eine moderate Erhöhung in kleinen Schritten angezeigt gewesen.

Auch in den Augen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV ist der Satz deutlich zu hoch. Aus seiner Sicht wäre ein Mindestzinssatz von 1% sachgerecht gewesen. Die gesetzliche Mindestgarantie müsse auch für Vorsorgeeinrichtungen mit umfassenden Garantieversprechen langfristig tragbar bleiben.

Für SGB ist deutliche Erhöhung folgerichtig

Die Pensionskassen seien prall gefüllt, da sie den letzten Jahren hohe Renditen erzielten. Diese Anlageerträge gehörten den Versicherten, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Es sei deshalb folgerichtig, dass der Bundesrat den Mindestzins substanziell auf 2% erhöht. Das verbessere die künftigen Pensionskassen-Renten. Besonders profitierten Versicherte in versicherungsnahen Kassen, die bisher schlecht verzinsten.

Travailsuisse hatte sich in der Vernehmlassung für eine Erhöhung des Mindestzins auf 2% ausgesprochen und zeigt sich nun erfreut, dass der Bundesrat im Gegensatz zur Mehrheit der BVG-Kommission diese Einschätzung teilt.

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