Kolumne: Die Ablehnung der BVG-Reform als Chance sehen
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Neurenten in der beruflichen Vorsorge im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Der Bezug des Alterskapitals nahm hingegen weiter zu. Ausschliesslich eine Kapitalleistung bezogen 41% der neu Leistungsberechtigten.
48% der Bevölkerung in der Schweiz lehnen den bundesrätlichen Vorschlag zur Sanierung des Bundeshaushalts ab. Insbesondere bei der AHV soll nicht gespart werden und den Wegfall der Steuerprivilegien beim Kapitalbezug befürworten nur wenige.
Alle im Jahr 2025 relevanten Masszahlen und Eckwerte zur beruflichen Vorsorge in einer übersichtlichen Tabelle.
Eine 66-jährige Frau muss der Stadt Baden AG einen Teil der bezogenen Sozialhilfe aus ihrem Pensionskassen-Guthaben zurückzahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts bestätigt. Obwohl der Regierungsrat die umstrittene Praxis gestoppt hat, gilt in diesem Fall das alte Recht.
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Wer nach Eintritt eines Vorsorgefalls die Schweiz verlässt, bekommt unverändert seine Rente, egal, wie teuer oder günstig sein Leben im Ausland ist. Ist das okay? Und sollen auch an die Rente geknüpfte Leistungen wie Kinderrenten exportiert werden?
Wie das Netzwerk der Schweizer Sozialversicherungen weltweit existenzsichernde Perspektiven eröffnet.
Die Stimmbevölkerung hat die Pensionskassen-Vorlage mit 67 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Stimmen und Einschätzungen zur Überwindung des Reformstaus.
Die BVG-Reform wird von zwei Dritteln der Bevölkerung verworfen. Das hat sich bereits abgezeichnet, als das Parlament die Vorlage verabschiedete. Ein Kommentar vom Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge.
Für Arbeitnehmende zwischen 20 und 65 ist Solidarität in der Vorsorge wichtig, insbesondere in der AHV ist sie stark ausgeprägt. Doch auch in der 2. Säule ist sie gross. Dies zeigt eine Studie der Hochschule Luzern.
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen auch 2025 zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Anders als die Umfrage von Tamedia ergibt jene der SRG einen Tendenz zu einem Ja zur BVG-Reform. Wäre bereits am 4. August über die BVG-Reform abgestimmt worden, hätte die Vorlage eine relative Mehrheit gefunden.
Die BVG-Reform stösst bei den Stimmberechtigten auf wenig Zustimmung. 59% lehnten die Vorlage in einer Umfrage von Tamedia ab.
Höhere Renten für Teilzeiterwerbstätige und Personen mit tiefen Einkommen, Ende des Reformstaus in der 2. Säule und mehr Generationengerechtigkeit: Mit diesen Argumenten haben Vertreterinnen und Vertreter von fünf Parteien ihren Abstimmungskampf für die Pensionskassenreform lanciert.
Kommen Stiftungsräte einer Pensionskasse ihren Aufgaben nicht sorgfältig nach und entsteht der Pensionskasse dadurch ein Schaden, können die Stiftungsräte dafür haftbar gemacht werden. Die bestätigt ein Urteil des Bundesgerichts.
Viele Menschen in der Schweiz profitieren von Guthaben in der 2. Säule, die ihre Arbeitgeber freiwillig entrichten. Das trägt dazu bei, dass mit 61% die Mehrheit der Guthaben überobligatorisch ist.
Die Pensionskassenreform soll die Renten der 2. Säule sichern und Menschen mit tiefen Löhnen mehr Rente im Alter bringen. Die berufliche Vorsorge müsse stabilisiert und an die heutigen Realitäten angepasst werden, begründet Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider das Ja der Landesregierung zur Vorlage.
Das BVG verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen, dass sie den versicherten Personen den Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr sowie die Pensionierung in mehreren Schritten ermöglichen. Dank dieser gesetzlichen Vorgaben können Ü65-Versicherte ihre Altersleistungen verlässlich planen.
Zwischen der Vorsorgewelt und neuen Arbeitsformen hat sich eine Schere aufgetan. Die veränderten Lebensformen stellen eine Herausforderung für die Pensionskassen dar. Es gibt aber Lösungen, die praxiserprobt sind, selbst in Branchen mit tiefen Löhnen.
Rund 80% der 4.5 Millionen PK-Versicherten sind in einer von 230 Sammeleinrichtungen versichert.
Das Schweizer Stimmvolk wird am 22. September über die Reform der beruflichen Vorsorge abstimmen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Ein Bündnis aus Gegnern der vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform hatten im Juni 2023 das Referendum eingereicht.
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