Das Schweizer Stimmvolk hat die vorgeschlagene BVG-Reform abgelehnt. Das könnte auf den ersten Blick wie ein Rückschlag erscheinen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der beruflichen Vorsorge. Doch für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eröffnet diese Entscheidung eine neue Perspektive: Sie bietet die Chance, bestehende Pensionskassenlösungen zu optimieren und an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden anzupassen – ganz ohne den Druck einer gesetzlich verordneten Reform.
Handlungsbedarf bleibt
Die Ablehnung der BVG-Reform bedeutet nicht, dass der Handlungsbedarf in der beruflichen Vorsorge verschwindet. Im Gegenteil: Es wird klar, dass die Herausforderungen weiterhin bestehen – aber sie lassen sich auch ohne eine gesetzliche Anpassung bewältigen. Viele Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen haben sich bereits auf freiwilliger Basis dazu entschlossen, ihre Vorsorgemodelle flexibel zu gestalten. Dadurch ist es den dort angeschlossenen Unternehmen möglich, ihren Vorsorgeplan individuell an die Bedürfnisse der Versicherten anzupassen. Die berufliche Vorsorge ist nicht statisch, sondern lebt vom Dialog und von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Mehr als nur Vorschriften erfüllen
Arbeitgebende haben im Bereich der beruflichen Vorsorge eine Schlüsselrolle inne. Sie können nicht nur die Mindestvorgaben erfüllen, sondern auch durch freiwillige Verbesserungen entscheidende Impulse setzen. Besonders in der heutigen Zeit, in der die Bedürfnisse von Mitarbeitenden immer individueller werden, ist es entscheidend, dass die Pensionskassenlösungen entsprechend flexibel ausgestaltet werden. Eine stärkere Mitbestimmung der Arbeitnehmenden und eine enge Zusammenarbeit mit den Vorsorgekommissionen schaffen Vertrauen und stärken damit ein Unternehmen langfristig. Diese freiwilligen Anpassungen sind nicht nur ein Ausdruck sozialer Verantwortung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um Talente.
Freiwillige Anpassungen
Die Reform insgesamt mag abgelehnt worden sein. Sie beinhaltete aber vielversprechende Aspekte. Dazu gehören die Senkung der Eintrittsschwelle und die Flexibilisierung (oder gar Abschaffung) des Koordinationsabzugs. Beide Massnahmen verbessern die Vorsorgesituation von teilzeitarbeitenden und niedrigverdienenden Mitarbeitenden – und können freiwillig umgesetzt werden. Wahlpläne sind ebenfalls ein beliebtes Instrument für die Individualisierung und Optimierung der Vorsorgelösung. Ihre Pensionskasse hilft Ihnen sicher gerne weiter, falls Sie aktiv werden möchten, aber noch Unterstützung benötigen.
Vorsorge als Teil der Unternehmenskultur
Ein weiterer Vorteil freiwilliger Anpassungen in der beruflichen Vorsorge ist die positive Wirkung auf die Unternehmenskultur. Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden attraktive Vorsorgelösungen bieten, stärken nicht nur deren Absicherung im Alter, sondern auch deren Verbundenheit mit dem Unternehmen. Die betriebliche Altersvorsorge wird zunehmend als wichtiger Bestandteil eines attraktiven Arbeitsumfelds wahrgenommen. Für viele Mitarbeitende ist eine gute Vorsorgelösung ein entscheidender Faktor bei der Wahl ihres Arbeitgebers. Die Ablehnung der BVG-Reform ist folglich kein Grund zur Resignation, sie sollte stattdessen als Chance wahrgenommen werden.