
Ständerat schickt Geschäft zurück an die SGK
Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geht in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt.
Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geht in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt.
Geringverdiener sollen laut der SGK des Ständerats eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat. Grosszügiger will sie dagegen mit der Übergangsgeneration verfahren.
Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit 20 Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.
Die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentnern, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind, sollen einen gezielten Ausgleich erhalten. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Dies beantragt die SKG des Nationalrats.
Im Windschatten der AHV wird auch das BVG revidiert. Klar ist, dass der Umwandlungssatz und der Koordinationsabzug gesenkt sowie die Beitragsstaffelung zugunsten älterer Arbeitnehmender angepasst werden soll. Grösster Streitpunkt im Parlament ist derzeit die Kompensation der Umwandlungssatzsenkung.
Das Parlament behandelt derzeit die Reformvorlagen AHV 21 und BVG 21. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Vorstösse, die die Altersvorsorge verändern sollen. Eine Übersicht.
Kurz und knapp die zentralen Punkte zu den Reform-Vorlagen AHV 21 und BVG 21.
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