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Die obligatorische Versicherung bietet umfangreiche Leistungen. Unfälle bei Freizeitaktivitäten mit hohem Risiko oder im Ausland führen zu Einschränkungen.
Die Unfallversicherung nach UVG bietet umfangreiche Leistungen, hat aber auch ihre Grenzen. Christoph Schneider geht auf die Grenzen der Deckung im Ausland und bei Spätfolgen von Unfällen ein und hebt hervor, dass die Unfallversicherung eine Sozialversicherung mit klar definierten, nicht verhandelbaren Leistungen ist.
Kaspar Gehring beleuchtet, unter welchen Umständen Geldleistungen gekürzt oder verweigert werden können. Besonders bei Freizeitunfällen aufgrund waghalsigen Verhaltens besteht das Risiko von Leistungskürzungen.
Die Grenzen der Leistungen sowie mögliche Kürzungen schaffen Platz für zusätzliche Versicherungen, die Unternehmen für ihre Mitarbeitenden abschliessen können. Michael Kurt untersucht, wie Unternehmen damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können.
Dossier: Grenzen der Unfallversicherung