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Hinterlassenenleistungen dürfen nicht mehr vom Trauschein abhängen

Hinterlassenenleistungen unterscheiden sich in der AHV für die Geschlechter. Sie entsprächen damit nicht mehr den heutigen Familienformen, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Hier müsse eine Vereinheitlichung erfolgen.

15.07.2021
Lesezeit: 5 min
«Für mich sind die Kinder ausschlaggebend und nicht, ob es einen Trauschein gibt oder ob ich in einer gleichgeschlechtlichen oder Hetero-Beziehung lebe.» …
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