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Hinterlassenenleistungen dürfen nicht mehr vom Trauschein abhängen
Hinterlassenenleistungen unterscheiden sich in der AHV für die Geschlechter. Sie entsprächen damit nicht mehr den heutigen Familienformen, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Hier müsse eine Vereinheitlichung erfolgen.
Von Gregor Gubser
«Für mich sind die Kinder ausschlaggebend
und nicht, ob es einen Trauschein gibt
oder ob ich in einer gleichgeschlechtlichen oder
Hetero-Beziehung lebe.»
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Hinterlassenenleistungen dürfen nicht mehr vom Trauschein abhängen