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Der Bundesrat will die berufliche Vorsorge für Menschen mit mehreren Jobs verbessern und einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Künftig soll - bei Angestellten - nicht mehr zwischen Haupt- und Nebentätigkeit unterschieden werden.
Heute sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Für Beiträge in die Pensionskasse zählt nur der Haupterwerb. Nebeneinkünfte können höchstens freiwillig eingezahlt werden.
Der Bundesrat will das ändern, mit Anpassungen an der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Er eröffnete die Vernehmlassung dazu. Diese dauert bis zum 17. Februar 2027.
Das Parlament hat mit einer Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats verlangt, die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufzuheben. Neu sollen Arbeitgeber alle Einkünfte ihrer Angestellten, die die Eintrittsschwelle - aktuell 22680 Franken - der beruflichen Vorsorge überschreiten, versichern müssen.
Der Verzicht auf die zuweilen schwierige Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb soll den Zugang zur beruflichen Vorsorge für angestellte Personen mit mehreren und auch kleinen Pensen verbessern. Für Selbstständige bleibt die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit.
Schätzungen, gestützt auf Zahlen von 2024, gehen von etwas mehr als 100000 vom neuen Obligatorium betroffenen Versicherten aus. Rund 1.2 Mrd. Franken an Löhnen würden neu in die berufliche Vorsorge fliessen. Das würde zu zusätzlichen Altersgutschriften in Höhe von rund 170 Mio. Franken im Jahr führen.
Menschen mit mehreren Jobs sollen bessere Vorsorge erhalten