
Fokus: Die Kür der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
HR-Fachleute begleiten Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt. Die berufliche Vorsorge stellt allerdings für viele HR-Fachleute ein komplexes Thema dar, dessen Potenzial oftmals ungenutzt bleibt. Was HR-Fachpersonen übers BVG wissen sollten – nachfolgend ein paar Snacks.
HR-Fachleute sollten über die Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens Auskunft geben können, findet Pensionskassen-Experte Jean-Marc Wanner. Er stellt in seinem Berufsalltag allerdings fest, dass das Wissen und Interesse dazu oft fehlt, was eine verpasste Chance darstellt.
Das BVG definiert Mindestanforderungen an die berufliche Vorsorge. Von diesem Rahmengesetz können die Unternehmen zugunsten ihrer Mitarbeitenden abweichen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, zahlt aber auf die Arbeitgebermarke ein.
Dass man bereits in jungen Jahren anfangen sollte, die Altersvorsorge zu äufnen und damit bestenfalls Steuern zu optimieren, ist vielen bekannt. Dabei geht oft vergessen, dass die Vorsorge bereits früher greift, wenn eben nicht alles nach Plan verläuft.
Arbeitgebende kommen sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch bei der Personalrekrutierung immer stärker unter Druck. Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits) nehmen dabei einen immer höheren Stellenwert ein. Die PKSO bietet sich als bedürfnisgerechter Vorsorgedienstleister an.
Welche Chancen und Risiken «Flexible Workforce» bietet, hat die FHNW untersucht. Die Ergebnisse werden am 5. Juni in Olten präsentiert. Anmeldungen für die Präsentation sind noch möglich.
Das Handout fasst die wichtigsten Stellschrauben zusammen, mit denen die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden verbessert und somit die Arbeitgebermarke gestärkt werden kann.
Die Schweizer Bevölkerung sorgt sich in Zusammenhang mit der Teuerung deutlich mehr um den gegenwärtigen Kaufkraftverlust als um den Wertverlust ihrer zukünftigen Renten. Ein Grund dafür ist gemäss einer Umfrage, dass eine Mehrheit das eigene Pensionskassen-Guthaben nicht zum Vermögen zählt.
Nach einem Jahr mit stark negativer Anlageperformance sind die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2022 erheblich gesunken. Im Durchschnitt liegen sie aber immer noch über 100%. Wie im Vorjahr fiel die Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden gering aus.
Der Ständerat will den Höchstbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a nicht erhöhen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er eine parlamentarische Initiative abgelehnt.
ASIP-Direktor Hanspeter Konrad wird Mitte 2023 in den Ruhestand gehen. Zu seinem Nachfolger hat der Vorstand Dr. Lukas Müller-Brunner gewählt.
Die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen hat sich in der ersten Jahreshälfte 2022 signifikant verschlechtert. Die Zinsanstiege sowie geopolitische Unsicherheiten sorgten für Einbrüche in fast allen Anlagekategorien. Waren die Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2021 mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 118.5% finanziell noch sehr gut aufgestellt, sank dieser Wert per 30. Juni auf 103.4%.
Der Umwandlungssatz bestimmt in der Regel die Höhe der Rente aus einer Pensionskasse, und das lebenslang. Wenigstens bisher. Denn nun hat die Pensionskasse der UBS für eine bestimmte Gruppe ihrer Rentner diesen erhöht und damit ein Signal gesetzt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig bis zu 15000 Franken in die Säule 3a einzahlen können - und dafür einen Steuerabzug geltend machen dürfen.
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