Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Immer mehr Menschen pflegen alte oder kranke Angehörige und lassen sich dafür von einer Spitex anstellen und entschädigen. Die Kosten tragen die Prämienzahlenden und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aus dem Parlament und von den Beteiligten kommen Begehren nach Regeln.
Im Parlament verlangen Motionen zusätzliche Regelungen für die von Krankenkassen, Kantonen respektive Gemeinden und Patienten bezahlte Angehörigenpflege. Im Fokus stehen die Kosten, die Qualität der Pflege durch Laien sowie der Schutz der pflegenden Angehörigen. Voraussichtlich im Herbst befasst sich der Nationalrat mit dem Thema.
Mindestens 350 Mio. Franken dürfte die Angehörigenpflege im Jahr 2026 laut Prioswiss, dem Verband der Krankenversicherer, die Prämienzahler- und -zahlerinnen kosten. Das mache rund ein Fünftel der ambulanten Pflegekosten aus, sagt Sprecher Dirk Meisel der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er spricht von einem
«Kostentreiber».
Eine Umfrage bei rund 40% der Spitex-Organisationen bestätigte den Anstieg. Erstellt hat sie der Bundesrat für einen im Oktober 2025 veröffentlichten Bericht. 2024 gab es neun Mal mehr angestellte pflegende Angehörige als 2022. Die Zahl der abgerechneten Stunden versechsfachte sich auf rund eine Million.
Das deute darauf hin, dass «einige Organisationen ihr Geschäft gezielt auf die Angehörigenpflege ausgerichtet haben ‹und› möglicherweise hohe Gewinne erzielen können». Der Bundesrat findet, dass die Anstellungsmöglichkeit grundsätzlich bleiben sollte. Hielten sich alle an die geltenden Regelungen, dürften die «aktuell mutmasslich hohen Gewinne» nicht mehr möglich sein.
Pflegewegweiser gehört zu den grössten Arbeitgebern von pflegenden Angehörigen. Das Unternehmen hat rund 5000 von ihnen unter Vertrag und etwa 100 Pflegefachleute und Dozierende. Es ist seit drei Jahren in der Schweiz tätig und in 18 Kantonen zugelassen.
Wer einen Vertrag mit Pflegewegweiser will, muss eine anerkannte Ausbildung absolvieren, auf Kosten des Unternehmens. Ausgebildete Pflegefachleute begleiten die Angehörigen und schulen sie spezifisch für die Bedürfnisse ihrer Patientin oder ihres Patienten.
Andreas Hellmann, Chief Medical Officer bei Pflegewegweiser, weist Vorwürfe von überhöhten Gewinnen zurück. Längst nicht jede Person, die an einem Arbeitsverhältnis für die Pflege eines oder einer Angehörigen interessiert sei, werde eingestellt, betont er.
Denn nicht jede Hilfe zu Hause gehöre zur anrechenbaren Grundpflege und erfülle die Ansprüche für eine Abrechnung mit dem Kanton respektive der Krankenkasse. Die Spitex-Organisation brauche zudem eine Zulassung in jedem Kanton.
Hellmann sieht Regelungsbedarf und tritt in einem Positionspapier für zertifizierte Qualität und für Kontrollen ein. Und es soll definiert werden, wann Angehörigenpflege nicht das richtige Modell ist. Etwa, wenn Angehörige sich für die Pflege nicht eignen oder wenn der Pflegebedarf die Kompetenz der Angehörigen übersteigt.
Die Gewinnmarge für die anstellenden Unternehmen will Pflegewegweiser auf unter 8% deckeln. Anbieter sollen geprüfte Geschäftszahlen vorlegen müssen und Pflegende fair entlohnt werden.
Das Bundesgericht urteilte 2019, dass pflegende Angehörige sich für Leistungen in der Grundpflege anstellen und bezahlen lassen dürfen. Dabei hielt es fest, dass weder Gesetz noch Verordnungen definierten, welchen fachlichen Mindestanforderungen Angestellte von solchen Organisationen genügen müssten.
Dass klare Umsetzungsregeln fehlten, kritisiert der Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS) in einem im Internet aufgeschalteten Positionspapier. Unter anderem soll festgelegt werden, wer Angehörigenpflege leisten darf, dass das Arbeitsgesetz eingehalten wird und statistische Daten erfasst werden.
Landesweite Regelungen für die bezahlte Angehörigenpflege sind auch im Sinn von Prioswiss und der Kantone. Die Kantone sollen verpflichtet werden, bei der Zulassung der Unternehmen verbindliche Anforderungen an die Qualität zu stellen, sagt Meisel. Diese müssten dann sowohl für die Grundversicherung als auch für die
Restkostenfinanzierung durch Kantone und Gemeinden gelten.
Mehrere Kantone hätten die Restfinanzierung für Leistungen von Angehörigen bereits reduziert, sagt Tobias Bär, Sprecher der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), und weitere prüften dies. Bei Angehörigen seien die Pflegekosten tiefer, weil keine oder kaum Fahr- und Transportkosten anfielen.
Wegen dieser tieferen Gestehungskosten müsse der Bund den Grundversicherungsbeitrag tiefer festlegen, findet auch Prioswiss.
Spitex-Organisationen müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Leistungen von Angehörigen in ihren Abrechnungen transparent aufzuführen. Bisher hielten sich nicht alle Anbieter an die dafür Anfang Jahr eingeführte, separate Tarifposition.
«Für die Akzeptanz der Angehörigenpflege ist es wichtig, dass Modelle, die Auswüchse ermöglichen, eingedämmt werden», sagt Bär. Die Gesellschaft bleibe auf Menschen angewiesen, die für ihre Nächsten Betreuungs- und Pflegeleistungen erbringen würden.
Einen ersten Regulierungsauftrag erteilte das Parlament bereits, weitere könnten im Herbst folgen. Eine Regulierung solle so rasch wie möglich in Kraft treten, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sei sie in einer Verordnung enthalten, könne es frühestens 2028 so weit sein. Bei Gesetzesänderungen wäre mehr Zeit nötig. (sda)
Ruf nach Regeln für bezahlte Pflege durch Angehörige