Die Titelzusätze sind Teil des «Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung», das der Bundesrat auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt hat. Ziel ist es, die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe sichtbarer zu machen und ihre Abschlüsse auch international besser verständlich zu positionieren. Für die betroffenen Bildungsgänge ändert sich damit die Titelführung, nicht aber der Inhalt oder Wert der Ausbildung selbst.
Konkret gilt laut FH Schweiz: Die neuen Zusätze ergänzen die bestehenden Titel, sie ersetzen sie nicht. «Professional Bachelor» gilt für den HF-Titel und den Titel der Berufsprüfung (BP), «Professional Master» für den Titel der Höheren Fachprüfung (HFP). Die Zusätze dürfen ausschliesslich zusammen mit dem bestehenden, gesetzlich geschützten Titel geführt werden und werden durch ein Komma davon getrennt.
Bisheriger Titel wird ergänzt, nicht ersetzt
Für den Bildungsgang Betriebswirtschaft heisst das zum Beispiel: Aus «dipl. Betriebswirtschafterin HF» beziehungsweise «dipl. Betriebswirtschafter HF» wird neu «dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor» beziehungsweise «dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor». Das gilt unabhängig davon, wann der Abschluss erworben wurde: Auch wer schon vor 2026 diplomiert hat, darf den Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 verwenden, muss es aber nicht.
Erlaubt ist also einzig die Kombination aus geschütztem Titel, Komma und Zusatz, so wie im Beispiel oben. Nicht erlaubt ist es, den Zusatz allein zu führen, ohne den geschützten Titel, oder ihn vor statt nach dem geschützten Titel zu setzen.
Titelzusätze für höhere Berufsbildung