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Uber-Fahrer müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige betrachtet werden. Der Kanton Genf ist der Ansicht, dass es sich um einen «historischen Entscheid» handelt, der für alle Kantone präjudizierende Wirkung haben wird.
Die Bundesrichter bestätigten damit das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.
Das Unternehmen muss nun als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten. Dazu gehört auch die Begleichung der Sozialabgaben. (sda)
Urteil: Uber-Fahrer sind nicht selbständig erwerbend