
Krank durch die Arbeit: Arbeitgeber in der Pflicht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bestmöglich vor physischen und psychischen Gesundheitsschäden zu schützen. Das gilt sowohl für Unfälle wie auch Krankheiten. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, kann der Arbeitnehmer diese anmahnen und letztlich die Arbeit niederlegen.