Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Die Validierung von Bildungsleistungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Erwachsene ohne Berufsabschluss existiert aktuell lediglich in 15 beruflichen Grundbildungen. Der Bundesrat sieht dennoch aktuell keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Der Bundesrat hat einen Postulatsbericht zur Validierung von Bildungsleistungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Erwachsene ohne Berufsabschluss verabschiedet. Die aktuellen Angebote für Validierungs- und Anrechnungsverfahren bewährten sich, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.
Der Bericht stellt fest, dass Erwachsenen je nach individuellen Voraussetzungen verschiedene Wege zur Erlangung eines Berufsabschlusses offenstehen. Die Mehrheit der rund 10600 jährlichen Berufsabschlüsse von Erwachsenen erfolgten auf traditionellem Weg über ein Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Nur ein kleiner Teil der Abschlüsse, rund 650 pro Jahr, werden über die Validierung von Bildungsleistungen erworben.
Das Validierungsverfahren ist ein speziell für berufserfahrene Erwachsene entwickeltes Qualifikationsverfahren. Dabei belegen die Kandidatinnen und Kandidaten nicht an einer Abschlussprüfung, sondern in einem Dossier, dass sie über die in einem Beruf geforderten Handlungskompetenzen und die Anforderungen der Allgemeinbildung verfügen.
In der Schweiz stehen rund 250 berufliche Grundbildungen zur Wahl. Die Anrechnung von Bildungsleistungen ist grundsätzlich in allen beruflichen Grundbildungen möglich. Validierungsverfahren sind jedoch wenig verbreitet. Das Validierungsverfahren hat sich, wie es im Bericht heisst, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im kaufmännischen Bereich etablieren können. Jährlich werden in diesen Berufsbereichen rund 600 Abschlüsse gezählt.
Das Validierungsverfahren wird zurzeit in den Kantonen Genf, Zürich, Bern, Waadt, Freiburg, Jura, Neuenburg, Wallis und Zug angeboten. Dabei gibt der Kanton Genf über die Hälfte aller über die Validierungsverfahren ausgestellten eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste ab. (sda)
Wenige Berufsabschlüsse erfolgen durch Validierungsverfahren