Begriff, System, Rechtslage und Praxis
Whistleblowing bedeutet, Missstände oder Compliance-Verstösse innerhalb oder ausserhalb einer Organisation zu melden – nicht um zu denunzieren, sondern zur Prävention und Korrektur.
Ein Whistleblowing-System umfasst:
- internes Whistleblowing-Reglement;
- klares Verfahren für Meldungen;
- geeignete vertrauliche, u. U. anonyme Meldemöglichkeit bzw. Meldestelle;
- Prüfung von Hinweisen und deren Dokumentation;
- fristgerechte Rückmeldung an die Meldenden;
- Schutz vor Repressalien.
Zentral ist, dass die Mitarbeitenden über die Einführung eines solchen Systems informiert und über die Vorgehensweise, insbesondere die
tolerierten Verhaltensweisen, aufgeklärt werden. Ein gutes Meldesystem kann zum einen Reputationsschaden für das Unternehmen reduzieren, zum anderen durch frühzeitige Risikoerkennung sowie das Aufdecken von Fehlverhalten die Unternehmensqualität sichern. Schliesslich stärkt es die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
In der EU verpflichtet die Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 Unternehmen ab 50 Mitarbeitende zu internen Meldestellen. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz seit Juli 2023 in Kraft.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, der Einsatz eines Systems wird aber empfohlen. Ausführliche Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Ausführungsempfehlungen gibt die
Publikation des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco «Transparency International, Korruptionsprävention in KMU – Umgang mit Whistleblowing» (2021).
Für die Umsetzung gibt es verschiedene Tools auf dem Markt, zum Beispiel EQS Integrity Line oder Whispli.
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Wer Verantwortung trägt, muss handeln