Fremde Richter bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug
Einen Auslandsbezug hat ein Arbeitsverhältnis etwa, wenn der Wohnsitz des Arbeitnehmers oder der gewöhnliche Arbeitsort im Ausland zu verorten ist. Bei solchen internationalen Sachverhalten kann der Arbeitgeberin ein Gerichtsstand im Ausland drohen