Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist ein zentrales Instrument, um materielle Härten nach einer Kündigung zu überbrücken. Darüber hinaus stellt sie mit Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung weitere Leistungen bereit, die darauf abzielen, eine Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ein Überblick führt in diese Leistungen ein. Im Interview mit Oliver Schärli vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wird deutlich, wie die Kurzarbeitsentschädigung in der Coronakrise half, langfristiger Arbeitslosigkeit vorzubeugen.

Die ALV und vor allem die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) reagierten auf den sich verändernden Arbeitsmarkt, bescheinigt der Personalberater Bruno Giger im Interview. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten böten die RAV den Unternehmen eine gute Unterstützung bei der Fachkräftesuche, auch wenn noch Potenzial für Verbesserungen bestehe.


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Neue gesetzliche Regelung für Anmeldeprozedere für Arbeitslose in Luzern
Arbeitslosenversicherung

Neue gesetzliche Regelung für Anmeldeprozedere für Arbeitslose in Luzern

12.04.2022

Seit Anfang Jahr können sich im Kanton Luzern Arbeitslose nicht mehr auf der Gemeinde anmelden. Das neue Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) sieht vor, dass Personen, die ihre Stelle verloren haben, sich grundsätzlich elektronisch zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine weiterhin mögliche nicht-elektronische Anmeldung vor Ort muss neu bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren erfolgen.

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