
Generative KI bei der Arbeit - Status Schweiz
Eine neue Studie untersucht die Nutzung von generativer KI in der Schweiz aus verschiedenen Perspektiven. Sie zeigt: Die Schweizer Arbeitswelt ist offen für KI.
Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das verschafft ihnen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt und Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert. Mit dem neu digitalisierten Meldeverfahren über EasyGov wird der Prozess der Meldung für Arbeitgeber weiter vereinfacht.
Der Prozess VA/Flü bildet die erste Etappe der Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf EasyGov und steht Arbeitgebern in allen 26 Kantonen zur Verfügung.
Betreibung: Mehr Funktionen Seit zwei Jahren können Unternehmen und Privatpersonen Begehren an die Betreibungsämter auf EasyGov einreichen. Das Angebot wird seither laufend ausgebaut und optimiert. Mit dem aktuellen Update sind nun auch Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich. EasyGov schliesst mit diesem Ausbauschritt eine Service-Lücke, die seit der Abschaltung des Betreibungsschalters des Bundesamtes für Justiz Anfang 2020 bestand. (Medienmitteilung)
Eine neue Studie untersucht die Nutzung von generativer KI in der Schweiz aus verschiedenen Perspektiven. Sie zeigt: Die Schweizer Arbeitswelt ist offen für KI.
Eine Umfrage unter 32.500 Arbeitnehmern in 19 Ländern durch das Beratungsunternehmens PwC zeichnet das Bild einer globalen Belegschaft, die in der Digitalisierung grosse Herausforderungen sieht. Chancen-Ungleichheiten und Diskriminierung verhindern weiterhin Zugänge zu Ausbildung und Karriere.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch