
Stolpersteine bei neuen Arbeitszeitmodellen
Die Attraktivität als Arbeitgeberin lässt sich steigern, indem den Arbeitnehmenden grosse zeitliche Flexibilität geboten wird – doch welche rechtlichen Schranken sind dabei zu beachten?
«Der Wunsch nach flexibler Arbeitszeitgestaltung ist schweizweit stark», schreibt HR Campus in einem Bericht. Laut der repräsentativen Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit unter rund 1500 Arbeitnehmenden wünscht sich fast jede zweite Person mehr Homeoffice. Und dies, obwohl bereits 41% der Arbeitnehmenden von zu Hause aus arbeiten können. 27% träumen zudem von einer 4-Tage-Woche.
Generell wünschen sich vor allem KMU-Mitarbeitende flexiblere Arbeitsmodelle. Die HR-Experten erklären sich dies damit, dass Grossunternehmen oft bereits flexible Modelle wie Gleitzeit, also ein flexibles Ein- und Ausstempeln, anbieten.
Laut der Studie wirkt sich Homeoffice spürbar auf die Zufriedenheit aus. Damit werden sowohl der Job als auch die Work-Life-Balance klar höher bewertet. In Sachen Zufriedenheit zeigt sich übrigens kein Röstigraben. Es ergibt sich im Grossen und Ganzen ein durchgängiges Bild für die Deutschschweiz und die Romandie.
Es gibt allerdings branchenspezifische Unterschiede: So sind die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Medizinalwesen beispielsweise deutlich unzufriedener mit ihrem Job als Angehörige anderer Berufsgruppen.
Die Attraktivität als Arbeitgeberin lässt sich steigern, indem den Arbeitnehmenden grosse zeitliche Flexibilität geboten wird – doch welche rechtlichen Schranken sind dabei zu beachten?
Der Bundesrat unterstützt eine flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich. Er will die Vorgaben allerdings auf jene Personen einschränken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können. Nur sie könnten von der angestrebten Flexibilisierung profitieren.
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