Lohngleichheit in der Bundesverwaltung erreicht

Donnerstag, 06. November 2025
In der Bundesverwaltung ist die Lohngleichheit gewährleistet. Zu diesem Ergebnis kommt die neueste Lohngleichheitsanalyse zwischen Frauen und Männern.

Im Rahmen der Charta zur Stärkung der Lohngleichheit führt die Bundesverwaltung regelmässig umfassende Analysen zur Lohngleichheit durch. In der Lohngleichheitsanalyse 2025 wurden erstmals auch Verwaltungseinheiten mit weniger als 50 Mitarbeitenden untersucht.

Zielwert von 2.5% Lohnungleichheit unterschritten

Für die Analyse verwendet die Bundesverwaltung das Lohngleichheitsinstrument des Bundes (Logib). Dieses Instrument berücksichtigt lohnrelevante Faktoren wie Ausbildung, Alter, Funktion und Anforderungsniveau. Ein Grenzwert von 5% wird zugelassen, um diskriminierungsfreie organisationsspezifische Einflüsse zu berücksichtigen. Neu hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau einen fakultativen Zielwert von 2.5% eingeführt, um Arbeitgebenden als Orientierungshilfe und Ansporn zu dienen.

Die aktuelle Überprüfung der Lohngleichheit wurde im Sommer 2025 durchgeführt. Sie bestätigt die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sowohl auf Ebene Bundesverwaltung als auch auf der Ebene aller Departemente. Sie knüpft damit an die Resultate der Überprüfungen in den Jahren 2013, 2018 und 2022 an. Die Werte liegen nicht nur unter dem Grenzwert von 5%, sondern auch unterhalb des fakultativen Zielwertes von 2.5% und unterschreiten diesen teilweise deutlich.

Verbesserung auf allen Ebenen

Eine Ausnahme bildet die Verwaltungseinheit ISCeco des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, die mit einer Lohndifferenz von 9.6% den Grenzwert überschreitet. Diese Abweichung ist system- und strukturbedingt, weil die Einheit klein ist und einen sehr niedrigen Frauenanteil aufweist. Das Ergebnis wurde geprüft und die Erklärungen validiert.

Die im Vergleich zur letzten Analyse besseren Ergebnisse auf allen drei Stufen (Bundesamt, Departement und Bundesverwaltung) sind auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zurückzuführen. Dies betrifft unter anderem die Weiterentwicklung des Instruments selbst, Anpassungen bei der Lohndefinition sowie die Auswirkungen der natürlichen Fluktuation. Deshalb lassen sich die aktuellen Werte nicht direkt mit dem Ergebnis der vorangegangenen Analysen vergleichen.

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