Mindestlöhne in Tankstellenshops werden erhöht

Dienstag, 18. November 2025
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops konnte erfolgreich neu verhandelt werden. Der neue GAV bringt Verbesserungen bei den Mindestlöhnen, der Arbeitsplanung und der Arbeitssicherheit.

Die Sozialpartner, der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz, konnten die Verhandlungen zur Erneuerung des GAV der Tankstellenshops abschliessen. Der GAV gilt für die nächsten drei Jahre und bringt folgende Verbesserungen mit sich:

Höhere Mindestlöhne

Die Mindestlöhne werden bis 2028 in der ganzen Schweiz um 120 Franken erhöht. Dies wird mit einer Erhöhung um jeweils 40 Franken pro Jahr gewährleistet.

Bessere Planbarkeit und bezahlte Weiterbildungstage

Den Sozialpartnern war es wichtig, in einer Branche mit verlängerten Öffnungszeiten die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu verbessern. Die Arbeitspläne müssen neu drei Wochen vorher bekannt sein und die Mindesteinsatzzeit wurde auf zwei Stunden festgelegt. Gleichzeitig bietet der neue GAV denjenigen Mitarbeitenden, die in niedrigen Pensen angestellt sind, mehr Flexibilität bei der Planung der Einsatzzeiten. Und zuletzt werden, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken, neu bis zu fünf bezahlte Weiterbildungstage gewährt.

Der neue GAV tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Somit gilt er für sämtliche Tankstellenshop-Betriebe in der gesamten Schweiz.

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