Nationalrat will über Lohnobergrenze für Bundesbetriebe diskutieren
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Die Vorlage war Ende 2019 vom Parlament verabschiedet worden. Ein Referendum dagegen wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat plant deshalb, die Regeln bald einzuführen, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Interpellation von Léonore Porchet (Grüne/VD) schreibt. Die Einführung der Erwerbsausfallentschädigung für den 14-wöchigen Betreuungsurlaub sei für den 1. Juli 2021 geplant. Eine frühere Implementierung - wie es die Interpellantin fordert - sei nicht möglich. Da es sich um eine neue Leistung handle, seien die Umsetzungsarbeiten für die AHV-Ausgleichskassen aufwendig - gerade in der Corona-Krise neben all den anderen Aufgaben. Ausserdem müssten die Arbeitgeber und die betroffenen medizinischen Kreise vorbereitet und informiert werden. Andere Gesetzesänderungen wie der Urlaub für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten, die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV, die Anpassung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag sowie um die Anpassung der Mietzinsmaxima für Wohngemeinschaften kommen laut dem Bundesrat früher. Diese Regeln sollen per 1. Januar 2021 gelten. (sda/he)
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Bei seinen Arbeitskontrollen hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr 878 Fälle von Lohndumping festgestellt. Das sind rund 250 mehr als im Jahr zuvor. Die erwischten Arbeitgeber mussten die Lohndifferenzen nachzahlen.
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