
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Die Vorlage war Ende 2019 vom Parlament verabschiedet worden. Ein Referendum dagegen wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat plant deshalb, die Regeln bald einzuführen, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Interpellation von Léonore Porchet (Grüne/VD) schreibt. Die Einführung der Erwerbsausfallentschädigung für den 14-wöchigen Betreuungsurlaub sei für den 1. Juli 2021 geplant. Eine frühere Implementierung - wie es die Interpellantin fordert - sei nicht möglich. Da es sich um eine neue Leistung handle, seien die Umsetzungsarbeiten für die AHV-Ausgleichskassen aufwendig - gerade in der Corona-Krise neben all den anderen Aufgaben. Ausserdem müssten die Arbeitgeber und die betroffenen medizinischen Kreise vorbereitet und informiert werden. Andere Gesetzesänderungen wie der Urlaub für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten, die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV, die Anpassung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag sowie um die Anpassung der Mietzinsmaxima für Wohngemeinschaften kommen laut dem Bundesrat früher. Diese Regeln sollen per 1. Januar 2021 gelten. (sda/he)
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt: Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40% der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen hat.
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