Luzerner Kriminalgericht verurteilt Mann wegen Sozialhilfebetrug

Donnerstag, 26. Februar 2026
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Inder hatte zwischen Januar 2011 und November 2021 unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von 393'000 Franken bezogen.

Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil verschwieg der Mann gegenüber den Sozialbehörden der Stadt Luzern, dass er in seinem Heimatland über erhebliche Vermögenswerte verfügt. So deklarierte er weder verschiedene Bankguthaben noch Grundstücke in der Höhe von über 202 000 Franken.

Er habe «im Wissen und im Vertrauen» darauf gehandelt, dass die Behörden seine Vermögenswerte in Indien nicht einfach überprüfen könnten, um sich unrechtmässig zu bereichern, hielt das Gericht fest.

Bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten in einem abgekürzten Verfahren des mehrfachen Betrugs schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von1500 Franken tragen.

Straferschwerend wertete das Gericht, dass der Beschuldigte nicht nur aus «egoistischen Motiven» gehandelt, sondern damit auch eine soziale Institution «zusätzlich geschwächt» habe. Zudem habe er sein Verhalten nicht freiwillig beendet, sondern erst nach einer Anzeige.

Strafmindernd berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis. Dabei räumte der Mann höhere Vermögenswerte in Indien ein als ursprünglich bekannt gewesen waren. Zudem sei er bislang nicht vorbestraft gewesen, hiess es im Urteil. (sda)

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