
Keine Corona-Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Deutschland
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Zum 1. August 2020 treten neue Verordnungen des Familienzulagengesetzes in Kraft:
Aktuell haben Eltern, deren Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt und noch nicht 16 Jahre alt ist, keinen Anspruch auf eine Ausbildungszulage. Neu wird ihnen mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung die Ausbildungszulage ausgerichtet, sofern ihr Kind das 15. Altersjahr vollendet hat.
Familienzulage für arbeitslose Mütter
Neu haben arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anspruch auf eine Familienzulage. Dies war bislang nicht der Fall. Hatte beispielsweise in Folge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen, wurde für das Kind keine Zulage ausgerichtet.
Mit dem Termin des Inkrafttretens am 1. August werden die neuen Regelungen zur Ausbildungszulage auf den Beginn des neuen Schuljahres bzw. der Berufslehren abgestimmt.
Weitere Neuerungen betreffen die gesetzliche Grundlage zur Förderung von Familienorganisationen, dazu mehr auf der Website des Bundesrats sowie unter dem Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV. (he)
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch