
Kommission ist gegen 13. AHV-Rente
Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Die zuständige Nationalratskommission hat sich gegen eine Volksinitiative mit diesem Anliegen ausgesprochen.
Auch in der heutigen Zeit können längere Arbeitsunterbrüche und Teilpensen die berufliche Entwicklung noch empfindlich hemmen. Dies ist primär ein gesellschaftlicher Umstand, der sich über die Höhe des erzielbaren Verdiensts ohnehin auf die wirtschaftliche Lage im Alter auswirkt. In der Altersvorsorge kumulieren sich diese Effekte allerdings überproportional:
Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von derzeit mindestens 21 330 Franken erzielen (Eintrittsschwelle). Personen, die diesen Lohn bei mehreren Arbeitgebern erreichen, können sich freiwillig (in der Regel bei der Auffangeinrichtung) versichern.
Der Koordinationsabzug wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Im BVG-Obligatorium entspricht dieser gegenwärtig 24 885 Franken, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Vernehmlassungsvorlage für die BVG-Reform sieht eine Halbierung des Koordinationsabzugs vor. Dadurch soll sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigung verbessern.
All diese Punkte betreffen die Frauen insgesamt mehr als die Männer:
Die berufliche Vorsorge belohnt höhere Pensen und vollständige Karrieren überproportional. Andere Arbeitsmodelle sind heutzutage aber weit verbreitet. Die berufliche Vorsorge legt hier vieles in die Hand des Arbeitgebers. Tatsächlich sind die meisten Weiterentwicklungen jahrelang von fortschrittlichen Kassen erprobt worden, bis der Gesetzgeber sie am Ende für verbindlich erklärt hat.
Nach der Selbstverantwortung der Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge zu rufen ist heikel, solange das entsprechende Wissen nicht systematisch vermittelt wird. Aber Sie können trotzdem einiges selbst für Ihre Vorsorge tun.
Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Die zuständige Nationalratskommission hat sich gegen eine Volksinitiative mit diesem Anliegen ausgesprochen.
Der Bundesrat hat die «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» auf den 1. Januar 2022 eingesetzt und ihre Mitglieder gewählt. Die Kommission wird die Zulassung der Gutachterstellen, das Verfahren zur Erarbeitung der Gutachten und deren Ergebnisse für alle Sozialversicherungen überwachen sowie öffentliche Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen. Die Bundesversammlung hatte die Einsetzung einer solchen Kommission im Rahmen der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» beschlossen.
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