Berufliche Vorsorge von Teilzeitarbeitenden

Montag, 27. Juli 2020 - Michael Gossmann
Das BVG zeigt weiterhin eine starke Orientierung auf das Einzel- bzw. Hauptverdienstmodell in stabilen Familien und berücksichtigt den gesellschaftlichen Wandel nur bedingt: Teilzeitarbeit, Arbeitskarrieren mit Unterbrechungen und atypische Arbeitsverhältnisse blieben ohne entsprechende Lösungen.

Wo die Probleme liegen

Auch in der heutigen Zeit können längere Arbeitsunterbrüche und Teilpensen die berufliche Entwicklung noch empfindlich hemmen. Dies ist primär ein gesellschaftlicher Umstand, der sich über die Höhe des erzielbaren Verdiensts ohnehin auf die wirtschaftliche Lage im Alter auswirkt. In der Altersvorsorge kumulieren sich diese Effekte allerdings überproportional:

  • Karrierelücken in jungen Jahren führen zu einem geringeren Sparkapital, das auch nicht von einer langdauernden Verzinsung profitieren kann.
  • Karriereunterbrüche haben oft eine geringere Lohnentwicklung zur Folge, was in der 2. Säule zu geringeren Spargutschriften führt.
  • Durch die im BVG angelegte «harte» Koordination der versicherten Löhne werden bei Teilzeitpensen Abzüge beim versicherten Lohn wie in einem Vollzeitpensum gemacht, was zu überproportional gekürzter Teilhabe an der beruflichen Vorsorge beziehungsweise sogar zu einem Ausschluss führt.
  • Untypische Arbeitsformen, etwa mehrere Teilzeitpensen nebeneinander, fallen oft ganz durch das Raster der beruflichen Vorsorge.
  • Bis vor kurzem waren für Teilzeiterwerbende auch die Regeln für die Zusprechung einer Invalidenrente besonders nachteilig.
  • Sowohl Teilzeitpensen wie die «harte» Koordination sind insbesondere in Branchen verbreitet, in denen das Lohnniveau ohnehin schon tiefer ist.

Koordination

Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von derzeit mindestens 21 330 Franken erzielen (Eintrittsschwelle). Personen, die diesen Lohn bei mehreren Arbeitgebern erreichen, können sich freiwillig (in der Regel bei der Auffangeinrichtung) versichern.

Der Koordinationsabzug wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Im BVG-Obligatorium entspricht dieser gegenwärtig 24 885 Franken, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Vernehmlassungsvorlage für die BVG-Reform sieht eine Halbierung des Koordinationsabzugs vor. Dadurch soll sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigung verbessern.

Frauen sind häufiger betroffen

All diese Punkte betreffen die Frauen insgesamt mehr als die Männer:

  • Während bei den Frauen zwischen Jugend und Rentenalter 60 Prozent in Teilzeit arbeiten (davon ein Drittel mit einem Pensum von unter 50 Prozent) sind es bei den Männern durchwegs unter 20 Prozent.
  • Generell sind es auch weithin eher die Frauen, die für Kinder beruflich zurückstecken. Allerdings sind zwei grössere Arbeitspensen von durchgehend insgesamt 140 bis 180 Prozent gerade bei gut qualifizierten Paaren keine Seltenheit mehr.


Was können Vorsorgeeinrichtungen tun?

Die berufliche Vorsorge belohnt höhere Pensen und vollständige Karrieren überproportional. Andere Arbeitsmodelle sind heutzutage aber weit verbreitet. Die berufliche Vorsorge legt hier vieles in die Hand des Arbeitgebers. Tatsächlich sind die meisten Weiterentwicklungen jahrelang von fortschrittlichen Kassen erprobt worden, bis der Gesetzgeber sie am Ende für verbindlich erklärt hat.

  • Schon heute praktizieren viele Vorsorgeeinrichtungen eine «weiche» BVG-Koordination, bei der der Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad verringert wird. Auch können die Eintrittsschwelle und die Lohnkoordination weiter gesenkt werden.
  • Einzelne Vorsorgeeinrichtungen erlauben zudem die Versicherung von Lohnanteilen, die parallel in einem Teilpensum bei einem anderen Arbeitgeber erzielt werden. Diese Lösung hat sich allerdings wegen ihrer Komplexität nicht breit durchgesetzt.
  • Üblich sind auch heute schon Nachsparmöglichkeiten, etwa durch den nachträglichen Einkauf von Leistungen. Dies setzt allerdings einen guten Verdienst in späteren Jahren voraus, was gerade im Teilzeitbereich eher nicht der Fall sein wird.

Was können Sie selbst tun?

Nach der Selbstverantwortung der Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge zu rufen ist heikel, solange das entsprechende Wissen nicht systematisch vermittelt wird. Aber Sie können trotzdem einiges selbst für Ihre Vorsorge tun.

  • So wie eigenes Geld gehört auch eine eigene Altersvorsorge unabdingbar zu einem selbstbestimmten Leben. Höhere Arbeitspensen, und generell ein Verbundenbleiben mit dem
    Arbeitsmarkt, wirken sich positiv aus. Sie sollten daher den Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit bewusst und auch mit Blick auf die Altersvorsorge planen.
  • Achten Sie insbesondere als Teilzeitbeschäftigte(r) auf das Vorsorgeangebot des Arbeitgebers. Bevorzugen Sie Arbeitgeber mit einer «weichen» Lohnkoordination und guter Vorsorge. Betrachten Sie Sparbeiträge des Arbeitgebers als Lohnanteil und beziehen Sie diese bei der Beurteilung einer angebotenen Stelle mit ein.
  • Wenn Sie eine dauerhafte Partnerschaft eingehen, entwickeln Sie ein gemeinsames Verständnis, wie die Altersvorsorge beider Partner organisiert sein soll.
  • Motivieren Sie sich, Ihrer beruflichen Vorsorge Sorge zu tragen, indem Sie weitergehenden Nutzen für sich erkennen. Vorsorgegelder können zum Beispiel auch zum Erwerb von Wohneigentum oder bei einem Schritt in die Selbständigkeit herangezogen werden. Halten Sie sich auch vor Augen, dass Sie für Ihre Liebsten vorsorgen: Im Todesfall profitieren Nahestehende wie Ehepartner und Kindern. Fehlen diese, so können Sie zumeist Lebenspartner, Eltern, Geschwistern und unterstützte Kinder begünstigen. Hierzu müssen Sie allerdings selbst aktiv werden und die notwendige Formalitäten erfüllen.
  • Füllen Sie entstandene Lücken in der 2. Säule nach Möglichkeit auf. Nutzen Sie auch die Sparmöglichkeiten in der 3. Säule.
  • Beschäftigen Sie sich immer wieder mit Ihrer 2. Säule. So wissen Sie um Ihre Ansprüche und können insbesondere Ihre Handlungsoptionen rechtzeitig erkennen.

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