Urlaub nach Tod eines Elternteils nach Geburt
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Um Familien eine zeitgemässe Betreuung der Kinder nach der Geburt zu erleichtern, erweitert und flexibilisiert die Credit Suisse gemäss Mitteilung die Elternzeit für Betreuungspersonen. Der Mutterschafts- bzw. Adoptionsurlaub beträgt für die Hauptbetreuungsperson 26 Wochen, neu unabhängig von den Dienstjahren. Der Vaterschafts- bzw. Adoptionsurlaub für die zweite Betreuungsperson beträgt neu 6 Wochen, statt wie bisher 12 Arbeitstage. Falls beide Elternteile bei der Credit Suisse arbeiten, können 10 Wochen als Elternurlaub nach der 16. Woche Mutterschaftsurlaub frei aufgeteilt werden, bei Adoptionsverhältnissen der ganze Urlaub. Beide Urlaubsarten können in Absprache mit den Vorgesetzten auch in Teilzeitarbeit innerhalb eines Jahres nach Geburt oder Adoption des Kindes bezogen werden.
Als Wertschätzung des Engagements langjähriger Mitarbeitender gewährt die Credit Suisse neu zusätzliche, voll bezahlte freie Tage: Ab 5 Dienstjahren ist ein Bezug von 5 Tagen möglich, ab 10 Dienstjahren sind es 10 Tage, danach alle 5 Jahre 15 Tage. Mit diesem Angebot sei es allen Mitarbeitenden möglich, regelmässige Auszeiten in Kombination mit Ferien oder unbezahltem Urlaub zu nutzen. Zudem können Mitglieder des höheren Kaders nach 10 Dienstjahren weiterhin einen Sabbatical von zwei oder drei Monaten zu einem reduzierten Salär beziehen, sofern sie das Mindestalter 50 erreicht haben.
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalt prüfen. Die grosse Kammer hat einer entsprechenden Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zugestimmt.
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