Parlament stimmt Adoptionsurlaub zu

Dienstag, 14. September 2021
Personen, die ein weniger als vier Jahre altes Kind adoptieren, haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen.

Der Ständerat stimmte der Einführung eines Adoptionsurlaubs mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Verschiedene Kantone kennen einen Adoptionsurlaub bereits heute. Dazu zählen Zürich, St. Gallen, Jura, Freiburg und Wallis. Eine nationale Lösung ins Rollen gebracht hatte der Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano im Jahr 2013 mit einer parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat war mit dem Projekt einverstanden.

Unerfüllter Verlängerungswunsch

Im Parlament war die Vorlage weitgehend unbestritten. Im Nationalrat versuchten die Linken indes, eine Verlängerung des Adoptionsurlaubs auf 14 Wochen zu erwirken, analog des Mutterschaftsurlaubs. Sämtliche Änderungs- und Ausbauwünsche wurden jedoch abgelehnt.

Die nun gutgeheissene Version sieht vor, dass der Urlaub nur dann bezogen werden darf, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch nicht vier Jahre alt ist. Der maximal 14-tägige Adoptionsurlaub kann auch tageweise bezogen werden. Die Entschädigung wird nur an eine Person entrichtet und kann nur während des ersten Jahrs nach der Aufnahme des Kinds bezogen werden.

Bei der beschlossenen Variante handle es sich um ein pragmatisches Projekt mit bescheidenem finanziellen Aufwand, betonte Kommissionssprecherin Maya Graf (Grüne) im Ständerat. Bisher seien die Rahmenbedingungen für Adoptionen in der Schweiz schlecht. Auch Kinder nicht biologischer Abstammung und ihre Adoptiveltern benötigten Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen und eine Beziehung aufzubauen, lautete ein Hauptargument für die Einführung dieser Sozialversicherung. (sda)

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