Parlament will EO-Höchstbeträge vereinheitlichen

Donnerstag, 04. Mai 2023
Frauen müssen bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung (EO) gleich hoch entschädigt werden wie Militärdienstleistende. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP) mit dieser Forderung überwiesen, gegen den Willen des Bundesrats.

Der Nationalrat überwies die Motion am Mittwoch mit 95 zu 77 Stimmen. Die EO für Dienstleistende und die Mutterschafts-Entschädigungen (MSE) belaufen sich auf 80% des letztversicherten Verdienstes, maximal 220 Franken. Es wir beanstandet, dass nur zur EO für Dienstleistende Betriebszulagen für Selbständigerwerbende ausbezahlt werden, nicht aber zu den Entschädigungen. Es müsste auch die Frage geprüft werden, ob für Geschwister eine Kinderzulage und ggf. Betreuungszulage erhältlich wäre.

Alle weniger oder Mütter mehr?

Gemäss dem Vorstoss müssen zwei Optionen für den Ausgleich geprüft werden. Die erste wäre ein identischer Tages-Höchstsatz bei gleichen Gesamtkosten. Die zweite wäre die Angleichung des höchsten Tagessatzes für Mütter an jenen der Militärdienstleistenden. Namens der befürwortenden Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) sagte Sarah Wyss (SP), alte Zöpfe gehörten abgeschnitten. Das Modell vom Mann als Ernährer und der Hausfrau sei überholt.

Bundesrat und bürgerliche dagegen

Eine bürgerliche Minderheit lehnte die Motion ab. Sprecherin Therese Schläpfer (SVP) begründete dies mit zusätzlichen Kosten, die unter anderem mit dem Vaterschaftsurlaub und dem Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern und den Adoptionsurlaub auf die EO zukämen. Diese werde zurzeit ohnehin überarbeitet. Die Motion schlage keinen gangbaren Weg vor und sei deshalb abzulehnen, sagte auch Sozialminister und Bundespräsident Alain Berset. Der Bundesrat wolle die Frage umfassender angehen, sei an der Arbeit und wolle seinen Handlungsspielraum nicht einschränken.

Jährliche Mehrkosten von 250 Millionen

Müssten wie in der ersten Variante der Motion verlangt die heutigen Mittel ausreichen, würde die Entschädigung viel zu tief ausfallen, gab Berset zu bedenken. Die zweite Variante würde Mehrkosten von mindestens 250 Mio. Franken pro Jahr verursachen. (sda)

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