AHV-Altersrenten, IV- und EL-Zahlen auf Rekordhoch
Die Zahl der AHV-Rentenbeziehenden ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Auch die Zahlen der IV und Ergänzungsleistungen wachsen weiter an.
Die Zahl der AHV-Rentenbeziehenden ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Auch die Zahlen der IV und Ergänzungsleistungen wachsen weiter an.
Die AHV und die Erwerbsersatzordnung (EO) haben 2025 mit Gewinnen abgeschlossen. Ein Minus gab es hingegen bei der Invalidenversicherung (IV). Bei AHV und EO sind auch die Umlageergebnisse positiv. Die IV hingegen musste mehr auszahlen als sie an Beiträgen einnahm.
Der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO Compenswiss schliesst das Geschäftsjahr 2025 mit einem positiven Anlageresultat und einer Nettorendite von 6.34 % ab. Die kurz- und mittelfristigen Finanzperspektiven für den AHV- sowie den IV-Ausgleichsfonds bleiben jedoch angespannt.
Ursprünglich geschaffen, um Dienstleistende für ihren Erwerbsausfall zu entschädigen, leistet die Erwerbsersatzordnung (EO) heute auch Entschädigungen im Zusammenhang mit der Elternschaft. Sowohl bei den Beiträgen als auch bei der Leistungsausrichtung sind Arbeitgebende in die Durchführung eingebunden.
Ab 2026 können Dienstleistende aus Jugend + Sport, Zivildienst, Zivilschutz und Militär ihre Anträge auf Erwerbsausfallentschädigung online einreichen. Die Einführung erfolgt gestaffelt. Gleichzeitig entsteht dank dem neuen Swissdec-EO-Standard für den Lohndatenaustausch ein hohes Automatisierungspotenzial für Arbeitgebende und Ausgleichskassen.
Die Anmeldung zum Erwerbsersatz für Dienstleistende sowie für Mütter und Väter wird digitalisiert. Wie der Prozess ab 2026 funktioniert.
Die Digitalisierung der 1. Säule - dazu gehört die AHV - ist ein Wunsch der Politik, doch bei der Umsetzung harzt es. Die Finanzkontrolle sieht den Grund dafür in den zersplitterten Strukturen und mangelnder Abstimmung unter den Beteiligten.
Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft, längere Entschädigungen bei Spitalaufenthalt nach einer Geburt, Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt: Das Parlament will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung anpassen.
Rund 213900 Personen haben 2024 einen Erwerbsersatz für Dienstleistungen im Militär, Zivildienst und Zivilschutz bezogen. Weitere rund 126500 Personen bezogen Erwerbsersatzleistungen bei Elternschaft.
Der Bundesrat ist bereit, die Erwerbsersatz-Entschädigung für den Dienst in der Armee zu überprüfen und falls nötig anzupassen. Er beantragt ein Ja zu einer Motion aus der FDP-Fraktion, die eine Korrektur namentlich zu Gunsten von Frauen beim Militär verlangt.
Zur Regelung eines landesweiten Elternurlaubs soll es eine Vorlage geben. Damit ist die zuständige Nationalratskommission einverstanden. Doch sie will eine Flexibilisierung und nicht eine Ausdehnung des bereits bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs.
Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Umlageergebnis von 2778 Millionen, die IV mit einem negativen Ergebnis von 19 Millionen und die EO mit einem positiven Ergebnis von 196 Millionen. Dank der guten Anlageperformance erzielten alle drei Ausgleichsfonds positive Resultate. Insgesamt führt dies zu positiven Betriebsergebnissen.
Die Familienzeit-Initiative verlangt eine angemessene, bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes und bringt damit eine bekannte Forderung erneut aufs Tapet. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung.
Die Geburt eines Kinds bringt neben viel Freude oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. In der Schweiz wird Solidarität grossgeschrieben, und das Sozialversicherungssystem bietet griffige Leistungen, um Familien zu unterstützen. Allerdings ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Leistungen vor und zeigen kantonale Unterschiede auf.
Die Ausgleichsfonds von AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung sollen nicht zwingend von einer Schweizer Bank administriert werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner zuständigen Kommission abgelehnt.
Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO haben 2024 zum zweiten Mal in Folge ein positives Anlageergebnis erzielt. Doch das finanzielle Gleichgewicht von AHV und IV bleibt mittelfristig gefährdet.
Im Rahmen der Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule müssen im kantonalen Recht Anpassungen vorgenommen werden. Im Wesentlichen soll eine «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» mit einer Verwaltungskommission als Aufsicht entstehen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage.
Der Bundesrat hat einen Postulatsbericht zu Kosten und Nutzen von Elternzeitmodellen verabschiedet. Der Bundesrat stützt sich dabei auf einen Forschungsbericht in Form einer Literaturanalyse. Diese zeigt auf, welche Vor- und Nachteile verschiedene Elternzeitmodelle für die Schweiz bringen könnten. So steht etwas die bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit höheren Lohnnebenkosten gegenüber.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats will die Einführung einer landesweit einheitlichen Elternzeit vertieft prüfen. Sie hat daher zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura Folge gegeben, welche die Einführung eines solchen Elternurlaubs fordern.
Gratis ist das Rundumversorgungspaket nicht – jährliche Prämienerhöhungen sind die Quittung.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen digital einreichen können. Der Nationalrat hat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen genehmigt.
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert das Parlament. Die Details eines entsprechenden Vorstosses müssen noch geklärt werden.
Im Jahr 2023 konnte Compenswiss mit den Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO eine positive Rendite erwirtschaften. Sollte bei der Umsetzung der vom Volk angenommenen Initiative für eine 13. AHV-Rente keine Zusatzfinanzierung beschlossen werden, müssten die Reserven angegriffen werden.
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