Nationalrat sagt Ja zu Digitalisierung der Erwerbsersatzanmeldungen

Donnerstag, 07. März 2024
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen digital einreichen können. Der Nationalrat hat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen genehmigt.

Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Erwerbsersatzordnung-Durchführungsstellen administrativ entlasten. Bei den Ausgleichskassen werde der Systemwechsel ebenfalls zu geringerem Aufwand führen, schrieb die Landesregierung bei der Vorstellung der Gesetzesrevision. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatz-Taggelder verkürzt werden.

Unternehmen sparen jährlich 4.5 Millionen

Im Nationalrat gab das Geschäft nur wenig zu reden und wurde gegen die Stimmen der SVP-Fraktion angenommen. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission um Diana Gutjahr (SVP) zweifelte am Effizienzgewinn durch Digitalisierung und am Spareffekt, scheiterte aber mit einem Nichteintretensantrag. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, die Einführung des Systems zur Erfassung der digital eingereichten Anmeldungen koste einmalig 4 bis 5 Mio. Franken. Dazu kämen 0.2 Mio. Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparten Arbeitgeber pro Jahr 4.5 Millionen und Ausgleichskassen 2.1 Mio. Franken pro Jahr.

Jährlich fast 600000 Formulare 

Laut Parlamentsunterlagen werden in der Schweiz pro Jahr rund 590000 Anmeldeformulare bearbeitet - rund 330000 betreffen die Armee. 691 Mio. Franken wurden im Jahr 2022 gemäss EO an insgesamt rund 200000 Personen ausbezahlt. (sda)

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