Ständerat verlangt Bericht zu obligatorischer Krankentaggeldversicherung

Mittwoch, 05. Juni 2024
Arbeitgebende müssen für ihre Mitarbeitenden keine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Dies soll sich gemäss einer Motion von Marco Romano ändern. Der Ständerat hat nun ein Postulat der SGK angenommen, dass zunächst weitere Abklärungen und verschiedene Lösungsansätze verlangt.

Die Krankentaggeldversicherung ist heute nicht obligatorisch. Dennoch ergeben Schätzungen, wie Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) erläutert, dass mehr als 80% der Arbeitnehmenden von einem Lohnfortzahlungsschutz nach KVG gedeckt sind. Bei den verbleibenden 20% seien individuelle betriebliche Lösungen weitverbreitet. Über 40% der Arbeitnehmenden arbeiten heute in Betrieben, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Damit wird der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, für seine Mitarbeitenden eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Hohe Prämien, schwierig Anschluss zu finden

Allerdings seien diese Lösungen sehr teuer, weil die Kosten der Versicherungen steigen, sagt Ettlin weiter. Auf der anderen Seite wurde betont, dass hier ein Marktversagen vorliege, da Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich eigentlich anschliessen möchten oder müssten, die Versicherungslösung verweigert werde bzw. sie gar keine Versicherung finden würden. Das Problem der Nichtversicherung sei nicht zu unterschätzen, könne es für die Betroffenen doch schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Es gehe um ein existenzielles Bedürfnis. Zudem würden Arbeitgeber Personen, die gesundheitlich vorbelastet seien, dann nicht mehr anstellen. Deshalb verlangt die eine Seite die Solidarität von allen.

Zusammengefasst wurde die Problemlage wie folgt aufgezeigt. Wir haben drei Sachverhalte: Es gibt Unternehmen und Mitarbeitende, die sich versichern möchten und auch können. Dann gibt es diejenigen, die sich versichern möchten und nicht können; um die geht es hier vorliegend. Und dann gibt es noch die Gruppe, die sich versichern könnte, es aber nicht will und auch nicht muss, weil sie sich als grosse, gesunde Unternehmen selber versichern können. Diese Gruppe würde gemäss Motion Romano ebenfalls unter ein Obligatorium fallen.

Postulat verlangt Auslegeordnung

Ausgehend von dieser Gemengelage hat die SGK ein Postulat vorgelegt, das der Ständerat einstimmig angenommen hat. Das Postulat verlangt einen Bericht mit einer vertieften Auslegeordnung und verschiedenen Lösungsansätzen. Dieser soll für eine verbesserte Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken im Bereich Krankheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie Selbstständige Lösungen aufzeigen und diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile vergleichen.

Travail.Suisse erfreut über den Entscheid

Travail.Suisse begrüsst den Entscheid des Ständerats. Im Bereich der Krankentaggeldversicherung bestehe eindeutiger Handlungsbedarf. Es brauche eine umfassende Lösung, die alle Arbeitnehmenden vor dem Risiko einer Erkrankung schützt. Ein Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung könnte die soziale Absicherung deutlich verbessern.

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