Ständeratskommission beharrt auf vollem AHV-Teuerungsausgleich

Montag, 17. Oktober 2022
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats verlangt den vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten auf den 1. Januar 2023. Der volle Teuerungsausgleich per Anfang 2023 soll einmalig sein und mit künftigen Rentenerhöhungen zum Teuerungsausgleich verrechnet werden. Zudem soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie überdurchschnittliche Preisanstiege auch in Zukunft regelmässig ausgeglichen werden können. 

Minimalrente steigt um 30 Franken

Der Bundesrat hatte die AHV- und IV-Renten um 2.5% erhöht. Im September lag die Jahresteuerung bei 3.3%. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 958 auf 980 Franken.

Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. (sda)

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