
Im Wallis werden die Familienzulagen erhöht
Die Stimmbevölkerung im Wallis haben eine Vorlage zur Erhöhung der Familienzulagen zugestimmt. Die Kinderzulagen steigen um 30 auf 305 Franken pro Monat, die Ausbildungszulagen um 20 auf 445 Franken.
Die Stimmbevölkerung im Wallis haben eine Vorlage zur Erhöhung der Familienzulagen zugestimmt. Die Kinderzulagen steigen um 30 auf 305 Franken pro Monat, die Ausbildungszulagen um 20 auf 445 Franken.
Zürcherinnen und Zürcher können künftig in der Steuererklärung höhere Abzüge für bezahlte Krankenkassenprämien geltend machen. Die Stimmberechtigten haben sowohl einer Volksinitiative der SVP mit dieser Forderung als auch einem Gegenvorschlag dazu zugestimmt. In der Stichfrage erzielte der Gegenvorschlag eine hauchdünne Mehrheit.
Das Thema Umwelt steht 2022 an erster Stelle der Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer – allerdings prozentual auf gleichem Niveau wie letztes Jahr. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen die Themen AHV/Altersvorsorge und Energie, während die Pandemie nicht mehr unter den zehn wichtigsten Sorgen ist. Erstmals findet sich die Arbeitslosigkeit nicht mehr in den Top-Ten.
Per 1. Januar 2024 soll die AHV-Reform in Kraft treten. Gleichzeitig steigt der Normalsteuersatz der Mehrwertsteuer von 7.7 auf 8.1%. Der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung werden um je 0.1 Prozentpunkte angehoben. Was ist seitens der AHV bereits bekannt?
Die AHV 21 tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Somit bleibt den Unternehmen rund ein Jahr Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Eine Checkliste mit den wichtigsten Vorbereitungen, die die Unternehmen insbesondere im HR und im Payroll treffen sollten.
Mit der Revision AHV 21 ergeben sich für die Mitarbeitenden einige Änderungen: Alle Erwerbstätigen erhalten umfassendere Wahlmöglichkeiten zu Umfang und Zeitpunkt der Pensionierung. Für Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter. Was müssen Mitarbeitende sonst noch wissen, und wie können Unternehmen dieses Wissen vermitteln?
Folgen der AHV-Reform für die Pensionskassen.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Das Unternehmen muss die Beiträge an die Sozialversicherungen überweisen. Deren Umfang wird auf dem Lohnausweis ausgewiesen. Angestellte können überprüfen, ob die Beiträge tatsächlich bezahlt werden.
Durch die Erhöhung der AHV/IV-Renten auf 2023 und die Anpassung der damit verbundenen Grenzwerte erhöhen sich auch die Beiträge für Nichterwerbstätige und der Betrag, ab dem die sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende greift. Zudem werden die wichtigsten weiteren Änderungen/Neuerungen auf 2023 erläutert.
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