Fokus: Die Kür der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
HR-Fachleute begleiten Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt. Die berufliche Vorsorge stellt allerdings für viele HR-Fachleute ein komplexes Thema dar, dessen Potenzial oftmals ungenutzt bleibt. Was HR-Fachpersonen übers BVG wissen sollten – nachfolgend ein paar Snacks.
HR-Fachleute sollten über die Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens Auskunft geben können, findet Pensionskassen-Experte Jean-Marc Wanner. Er stellt in seinem Berufsalltag allerdings fest, dass das Wissen und Interesse dazu oft fehlt, was eine verpasste Chance darstellt.
Das BVG definiert Mindestanforderungen an die berufliche Vorsorge. Von diesem Rahmengesetz können die Unternehmen zugunsten ihrer Mitarbeitenden abweichen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, zahlt aber auf die Arbeitgebermarke ein.
Dass man bereits in jungen Jahren anfangen sollte, die Altersvorsorge zu äufnen und damit bestenfalls Steuern zu optimieren, ist vielen bekannt. Dabei geht oft vergessen, dass die Vorsorge bereits früher greift, wenn eben nicht alles nach Plan verläuft.
Arbeitgebende kommen sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch bei der Personalrekrutierung immer stärker unter Druck. Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits) nehmen dabei einen immer höheren Stellenwert ein. Die PKSO bietet sich als bedürfnisgerechter Vorsorgedienstleister an.
Die Schweizer Bevölkerung sorgt sich in Zusammenhang mit der Teuerung deutlich mehr um den gegenwärtigen Kaufkraftverlust als um den Wertverlust ihrer zukünftigen Renten. Ein Grund dafür ist gemäss einer Umfrage, dass eine Mehrheit das eigene Pensionskassen-Guthaben nicht zum Vermögen zählt.
Der 4. Monitoringbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt, dass diese auch im Jahr 2022 gesetzeskonform und effizient umgesetzt wurde. Die Stellenplattform «Job-Room» der öffentlichen Arbeitsvermittlung hat für Arbeitgebende und Stellensuchende an Bedeutung gewonnen.
Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.
Umschulungen mithilfe der Invalidenversicherung (IV) sollten zum Ziel haben, dass die IV keine Rente ausrichten muss. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt, Erfolgsaussichten von Umschulungen bewusster zu berücksichtigen.
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