Betrifft: Pensionskassen
Folgen der AHV-Reform für die Pensionskassen.
Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 2.7% auf 128774. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote stieg im März gegenüber dem Vormonat um 0.1 Prozentpunkte auf 2.8%.
Von Februar auf März ist die Zahl der Jugendarbeitslosen (15- bis 24-Jährige) um 3.1% auf 11712 gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme von 23.2%. Die Jugendarbeitslosenquote sank im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 0.1 Prozentpunkte auf 2.6%. Die Zahl der älteren Arbeitslosen (50- bis 64-Jährige) lag im März um 1.8% unter dem Vormonatswert bei 36703. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sie sich um 20%. Die Arbeitslosenquote Älterer belief sich im März auf 2.6%, 0.1 Prozentpunkte tiefer als im Vormonat.
Im März waren 42530 offene Stellen bei den RAV gemeldet, 1868 weniger als im Vormonat (-4.2%). 23614 (55.5%) Stellen unterliegen der Meldepflicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode wurden insgesamt 117 offene Stellen mehr gezählt (+0.3%). Saisonbereinigt ergibt sich für den März gegenüber dem Vormonat eine Abnahme von 2692 offenen Stellen auf 40484.
Folgen der AHV-Reform für die Pensionskassen.
Der Ständerat will vom Bundesrat bis Ende 2023 einen Entschuldungsplan für die Invalidenversicherung (IV). Der Vorstoss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates geht nun an den Nationalrat.
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