
Fokus AHV-Reform
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die Zunahme der Arbeitslosenquote um 0.4 Prozentpunkte im Jahresdurchschnitt 2024 bedeutete, dass die Ausgaben der ALV um über 1 Mrd. Franken anstiegen. Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Diese Zunahme der Arbeitslosigkeit ist seit Anfang Jahr bekannt.
Im vergangenen Jahr verzeichnete der Ausgleichsfonds der ALV einen Gesamtertrag von 8.9 Mrd. Franken (2023: 9.1) und Gesamtaufwendungen von 7.5 Milliarden (2023: 6.4). Mit dem Einnahmenüberschuss stieg das Eigenkapital der ALV Ende 2024 auf 8.2 Mrd. Franken. Im Jahresdurchschnitt waren 112563 Arbeitslose bei der ALV registriert. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2.4%.
Im Herbst des vergangenen Jahrs beschlossen die eidgenössischen Räte, ab dem laufenden Jahr der ALV 1.25 Mrd. Franken weniger Bundesbeiträge zu gewähren als bisher. Dies ist bis 2029 befristet, also fünf Jahre lang und bildet ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts. Wie das Seco bekanntgab, ist entschieden worden, den Bundesbeitrag an die ALV für die Jahre 2025 und 2026 ganz zu streichen. Damit werde der Bundeshaushalt um voraussichtlich rund 0.6 Mrd. Franken pro Jahr entlastet. Die restlichen 50 Millionen würden im Jahr 2027 eingespart. Die Kürzungen seien ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar. Im Jahr 2024 machten die Bundesbeiträge 584.3 Mio. Franken aus. Das waren also 6.6% der ALV-Einnahmen.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) um sechs Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Die neue Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.
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