
Baufirma und Papierfabrik erhalten Luzerner IV-Award
Zum achten Mal hat die IV Luzern den IV-Award an Unternehmen vergeben, die sich bei der Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen besonders hervorgetan haben.
Wenn eine noch nicht berufstätige Person verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie später nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder Spätfolgen im Zusammenhang mit diesem Unfall im Jugendalter, erhält sie keine Taggelder nach UVG, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Sie muss sich daher an ihre Krankenkasse wenden, welche die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) übernimmt. Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.
In Erfüllung der vom Parlament angenommenen Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» schlägt der Bundesrat eine Änderung des UVG vor. Künftig sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahrs ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten und einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen. Die Kosten dieses neuen Risikos zulasten der Versicherer werden auf maximal 17 Mio. Franken geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der UVG-Prämien.
Zum achten Mal hat die IV Luzern den IV-Award an Unternehmen vergeben, die sich bei der Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen besonders hervorgetan haben.
Anspruchsvolle Teilzeitstellen sind gesucht: Das Angebot an Stellen kann die Nachfrage nicht decken. Andy Keel zieht nach dem Verkauf seines Teilzeit-Stellenportals Bilanz.
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