
Keine Klassenpflege
Mehr als die Hälfte der Heimbewohner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Daniel Bollinger ist froh, dass so alle unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen in ein Pflegeheim können.
Personen, die an der Ausübung der Erwerbstätigkeit verhindert sind, können nach dem 16. September 2020 weiterhin Corona-Erwerbsersatz beziehen, wenn eine der folgenden Situationen auf sie zutrifft:
Sämtliche Leistungen, die auf der Grundlage der bis zum 16. September 2020 geltenden Verordnung gewährt werden, enden automatisch an diesem Tag. Personen, die einen Erwerbsausfall erleiden und auf die oben aufgeführten Situationen zutreffen, müssen bei ihrer Ausgleichskasse einen neuen Antrag einreichen. (Medienmitteilung/gg)
Mehr als die Hälfte der Heimbewohner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Daniel Bollinger ist froh, dass so alle unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen in ein Pflegeheim können.
Das Sozialversicherungssystem hat einen wertvollen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Wie die Zeit danach aussieht und wie sich die Sozialversicherungen verändern werden, lässt sich in den Augen von Gabriela Medici und Lukas Müller-Brunner schwer abschätzen.
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