Urlaub nach Tod eines Elternteils nach Geburt
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Der Bundesrat empfiehlt, auf zusätzliche solche Steuern zugunsten der AHV zu verzichten. Es sollten weder die bestehende Emissions- und Umsatzabgabe herangezogen werden noch neue Finanztransaktionssteuern erhoben werden.
Die Schweiz besteuere Finanztransaktionen schon heute höher als europäische Vergleichsländer, schreibt der Bundesrat. Das zusätzliche Einnahmen-Potenzial sei deshalb beschränkt, und Finanztransaktionssteuern seien auf lange Sicht daher keine stabile Finanzierungsquelle für die AHV, heisst es im Papier. Zudem warnt der Bundesrat vor einer Benachteiligung von Schweizer Finanzintermediären im internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft sowie für die Schweizer Börsen. Auch würden Finanztransaktionssteuern unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhoben, gibt er zu bedenken.
Die Schweiz verfügt mit der Emissions- und der Umsatzabgabe über zwei Finanztransaktionssteuern. Die Erträge der Emissionsabgabe belaufen sich auf durchschnittlich 250 Mio. Franken pro Jahr, jene der Umsatzabgabe auf 1.3 Mrd. Franken. Diese beiden Steuern könnten laut Bundesrat erhöht werden.
Die Frage, ob Finanztransaktionen zugunsten der AHV besteuert werden sollten, kam nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März wieder aufs Tapet. In einer für die «NZZ am Sonntag» durchgeführten Umfrage hielten 64% der Antwortenden eine solche Steuer für eine der drei wichtigsten Finanzierungsquellen für den AHV-Ausbau. Die 13. AHV-Rente soll 2026 eingeführt werden. Der Bundesrat will sie mit Aufschlägen auf die Mehrwertsteuer finanzieren und auf zusätzliche Lohnbeiträge verzichten. Die zusätzliche Rente wird im Jahr der Einführung gemäss Prognosen rund 4.2 Mrd. Franken und 2030 knapp 5 Mrd. Franken kosten. (sda/gg)
Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin das Recht auf einen Urlaub haben.
Mit der Stellenmeldepflicht wird den bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden, die in der Schweiz wohnen oder Grenzgänger sind, ein Informationsvorsprung gewährt. Ein Einfluss der Stellenmeldepflicht auf die Zuwanderung konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Das System hilft aber den Unternehmen bei der raschen Besetzung von offenen Stellen.
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