Wer mehrere Jobs hat, ist in der obligatorischen beruflichen Vorsorge häufig schlechter gestellt als jemand, der für einen einzigen Arbeitgeber tätig ist. Um diese Situation zu verbessern, wäre es laut eines Berichts des Bundesrates am wirksamsten, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug zu senken sowie Nebenerwerbstätigkeiten obligatorisch zu versichern.
Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der 2. Säule besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Denn bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert. Die anderen, als Nebenerwerb klassifizierten Einkommen können freiwillig versichert werden. Die Vorsorgeeinrichtungen können für tiefere Löhne angepasste Bedingungen vorsehen, zum Beispiel einen tieferen Koordinationsabzug als den gesetzlich vorgeschriebenen oder die Versicherung von Löhnen unterhalb der BVG-Eintrittsschwelle.
Nicht viele Verbesserungsmöglichkeiten
Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») des Nationalrats Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.
Der Bericht des Bundesrats analysiert verschiedene Modelle zur Verbesserung der Situation Mehrfachbeschäftigter in der 2. Säule. Diese wurden zum Teil bereits anlässlich der 1. BVG-Reform, der Reform Altersvorsorge 2020 und der BVG-Reform diskutiert oder waren Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Aus dem Bericht geht hervor, dass es nicht viele Möglichkeiten gibt, die aktuell unbefriedigende Situation der obligatorischen beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu verbessern.
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug senken
Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann, wenn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug gesenkt und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufgehoben würden. Dadurch würden mehr Personen versichert und ihr versicherter Lohn wäre höher.
Der Bericht weist auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hin: Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen. Der Umwandlungssatz ist ausschlaggebend für die Bestimmung der Altersrente in der 2. Säule. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einem Ungleichgewicht zwischen den zu zahlenden Leistungen und ihrer Finanzierung. Dieses Ungleichgewicht in Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen nahe am BVG-Minimum hätte zur Folge, dass die Renten auf Kosten der versicherten Arbeitnehmenden querfinanziert werden. Dadurch verringern sich die künftigen Renten der aktiven Versicherten.
Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären schwierig umzusetzen. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, bei nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmenden.