
SGK will 13. IV-Rente für Bezüger von Ergänzungsleistungen
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente sollen nur einen «Dreizehnten» erhalten, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die zuständige Kommission des Ständerats will nicht allen IV-Rentnerinnen und Rentnern diesen Zuschlag gewähren und hat eine entsprechende Motion eingereicht.